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Krankenpflegedienste Köln: anerkannter Vertragspartner der Kassen

Die ambulante Pflege wird im Wesentlichen durch drei Kostenträger finanziert:

  1. Die Leistungen der Krankenpflege, wie z.B. Blutzuckermessen, Insulingabe, Verbandswechsel wird durch die Krankenkassen finanziert (SGB V). Hier hat jeder gesetzlich Versicherte Anspruch, sofern die Leistung ärztlich verordnet wird.
  2. Die gesetzlichen Pflegekassen finanzieren die Leistungen der Grundpflege, wie Ganzwaschung (Duschen oder Baden), Teilwaschung (z.B. Fußbad), oder aber auch Vorbereiten einer Mahlzeit, Reinigen der Wohnung, eine Begleitung im Alltag und vieles mehr.
  3. Ergänzend können wir Leistungen über den Satz des Pflegegrades hinaus erbringen, die wir privat in Rechnung stellen. Wenn jemand die Leistungen privat nicht tragen kann, kommt der Sozialhilfeträger als weiterer Kostenträger in Betracht.

Als Vertragspartner der gesetzlichen Pflegekassen rechnen wir gerne im Rahmen der Pflegegrade direkt mit den Kassen ab.

PflegegradPflegesachleistung/MonatPflegegeldZusätzliche Beträge für die Tagespflege
Pflegegrad Inur Entlastungsbetragnur Entlastungsbetragnein
Pflegegrad II761 € / Monat332 € / Monat689 € / Monat
Pflegegrad III1.432 € / Monat573 € / Monat1.298 € / Monat
Pflegegrad IV1.778 € / Monat765 € / Monat1.612 € / Monat
Pflegegrad V2.200 € / Monat947 € / Monat1.998 € / Monat

Erhöhte Leistungen bei Besuch der Tagespflegeeinrichtung

Beim Besuch einer Tagespflegeeinrichtung erhalten Sie zusätzlich zu den Leistungen des Pflegegrades einen weiteren Entlastungsbetrag. Obwohl die Pflegeleistungsbeträge in den vergangenen Jahren mehrmals angehoben wurden, ist der Betrag für die Tagespflege nicht weiter angestiegen.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Sie haben einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125,- € pro Monat. Diese können zur Finanzierung der Tagespflegebesuche oder zur Unterstützung in der häuslichen Umgebung genutzt werden.

Verhinderungspflege

Sie versorgen und betreuen Ihren Angehörigen zu Hause und verbringen viel Zeit mit ihr oder ihm? Dann ist es normal, wenn Sie sich zwischendurch eine Auszeit wünschen, und sei es nur, um wichtige Besorgungen zu machen oder um eigene Arzttermine wahrzunehmen. Nehmen Sie sich die Zeit. Denken Sie an sich. Ihrem Angehörigen geht es gut, wenn es Ihnen gut geht.

Wenn Sie Ihren Angehörigen pflegen, steht Ihnen von der Pflegekasse die sogenannte Verhinderungspflege zu. Sie können mit dem Betrag stundenweise oder tageweise hauswirtschaftliche und pflegerische Hilfe in Anspruch nehmen. So ist Ihr Angehöriger auch gut versorgt, wenn Sie durch Urlaub, Krankheit oder aus anderen individuellen Gründen ausfallen.

• Verhinderungspflege von bis zu 1.612,- € sowie Kurzzeitpflege von bis zu 887,- € jährlich ab Pflegegrad II

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